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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2019 - 11 N 90.17   

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https://dejure.org/2019,10276
OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2019 - 11 N 90.17 (https://dejure.org/2019,10276)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2019 - 11 N 90.17 (https://dejure.org/2019,10276)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2019 - 11 N 90.17 (https://dejure.org/2019,10276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Erteilung eines nationalen Visums zur Einreise eines ehemals assoziationsberechtigten türkischen Staatsbürgers

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 VwGO
    Türkischer Staatsangehöriger; psychische Erkrankung; Schizophrenie; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Verlassen des Bundesgebiets für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14

    Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2019 - 11 N 90.17
    Dabei kommt es nach der vom Verwaltungsgericht und von dem Kläger gleichermaßen zitierten und auch vom beschließenden Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 19/14 -, Rn. 18 ff., juris) maßgebend darauf an, ob der Lebensmittelpunkt aus Deutschland wegverlagert wurde.

    Diese Regelung, die nicht nach Gründen für die Abwesenheit vom Aufnahmemitgliedstaat differenziert, hat mit Blick auf das Besserstellungsverbot des Art. 59 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation - ZP - bereits die Funktion eines Orientierungsrahmens im Sinne einer zeitlichen Höchstgrenze (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 19/14 -, Rn. 19, juris; BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 6/08 -, Rn. 27, juris).

    Zwar weist er zutreffend darauf hin, dass dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 2015 (a.a.O.) ein Sachverhalt zugrunde lag, in dem der dortige Kläger erst im Alter von 22 Jahren in das Bundesgebiet eingereist war.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2019 - 11 N 90.17
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2019 - 11 N 90.17
    Diese Regelung, die nicht nach Gründen für die Abwesenheit vom Aufnahmemitgliedstaat differenziert, hat mit Blick auf das Besserstellungsverbot des Art. 59 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation - ZP - bereits die Funktion eines Orientierungsrahmens im Sinne einer zeitlichen Höchstgrenze (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 19/14 -, Rn. 19, juris; BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 6/08 -, Rn. 27, juris).
  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2019 - 11 N 90.17
    Eine Dauer von mehr als zwei Jahren Auslandsaufenthalt ist geeignet, die Integration eines türkischen Staatsangehörigen im Bundesgebiet grundlegend infrage zu stellen, selbst wenn dieser hier geboren wurde und seine Sozialisation erfahren hat, ohne vor der Ausreise längere Zeiträume im Ausland zugebracht zu haben (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 19 CE 17.550 -, Rn. 25, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2018 - 11 N 27.15

    Darstellung von weichen und harten Tabuzonen in einem schlüssigen Planungskonzept

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2019 - 11 N 90.17
    Besondere Schwierigkeiten i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache jedenfalls dann nicht (mehr) auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die rechtliche Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis trägt, wie hier, keinen begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben bzw. sich ohne weiteres im Zulassungsverfahren klären lassen, so dass es der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens nicht bedarf (vgl. Beschluss des Senats vom 8. August 2006 - OVG 11 N 27.15 -, juris, Rn. 40).
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